Nachrichten https://www.gochsheim.de/ News-Feed der Gemeinde GochsheimdeGemeinde Gochsheim Tue, 21 Mar 2023 00:01:45 +0100 Tue, 21 Mar 2023 00:01:45 +0100 NewsTYPO3news-596 Fri, 17 Mar 2023 10:27:13 +0100 Spülung des Wasserrohrnetzes für Gochsheim und Weyer https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/spuelung-des-wasserrohrnetzes-fuer-gochsheim-und-weyer Trotz der angespannten Grundwassersituation haben wir auch für 2023 Spülungen der Ortsnetze vorgesehen. Wir werden diese, abhängig von der zum Spülzeitpunkt vorherrschenden Grundwassersituation, evtl. nur eingeschränkt durchführen. Für die Spülung der Ortsnetze haben wir folgende Termine vorgesehen: Gochsheim Montag/ Dienstag/Mittwoch/Donnerstag 20./21./22./23.03.2023 von 8.00 - 16.00 Uhr und Freitag, 24.03.2023 von 8.00 - 11.30 Uhr Weyer Montag, 17.04.2023 von 08.00 – 16.00 Uhr Während der Spülung des Ortsnetzes kann es zu gelegentlichen Druckschwankungen kommen. Unter Umständen können auch Eintrübungen des Wassers auftreten. Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme. gez. Alfred Eusemann Betriebsleiter news-594 Thu, 16 Mar 2023 09:37:26 +0100 Fundsachen Kirchweih https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/fundsachen-kirchweih Beim Fundamt der Gemeinde Gochsheim warten seit September 2022 immer noch diverse Kirchweih-Fundkleider wie Jacken, Sweatjacken, Sweatshirts, Westen usw. auf ihre rechtmäßigen Eigentümer. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 09721-6444-0. Gochsheim, 10.03.2023 Gemeinde news-593 Thu, 16 Mar 2023 09:34:10 +0100 Altpapier-Bündelsammlung: Landkreis erhöht die Vergütung für Vereine um über 70 Prozent https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/altpapier-buendelsammlung-landkreis-erhoeht-die-verguetung-fuer-vereine-um-ueber-70-prozent Seit Anfang des Jahres haben Vereine die Möglichkeit, neue Verträge für Altpapiersammlungen abzuschließen und deutlich mehr Geld zu erhalten Landkreis Schweinfurt. Wegen des Anstiegs der Energie- und Treibstoffkosten hat Landrat Florian Töpper entschieden, dass Vereine und andere Organisationen, die sich an der Altpapier-Bündelsammlung des Landkreises Schweinfurt beteiligen, eine wesentlich höhere Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten sollen. Seit Anfang dieses Jahres besteht die Möglichkeit, neue Verträge für die seit über 30 Jahren stattfindende Bündelsammlung abzuschließen. Damit erhöht sich die Vergütung für die Sammler um fast 72 Prozent von vormals 70 Euro pro Tonne auf 120 Euro pro Tonne (brutto). „Die Altpapiersammlung durch Vereine ist ein wichtiger Bestandteil unseres Abfallwirtschaftskonzepts. Mit dem erhöhten Vergütungssatz haben wir eine Möglichkeit geschaffen, die gestiegenen Energiekosten abzufedern und die Sammlungen für die Beteiligten weiterhin planbar und attraktiv zu gestalten“, erklärt Landrat Florian Töpper. Durch ihre Beteiligung an der Bündelsammlung leisten Vereine und andere Organisationen einen wichtigen Beitrag zur haushaltsnahen Sammlung von Altpapier. Um in den Genuss der erhöhten Sammelvergütung zu kommen, ist der Abschluss einer neuen Vereinbarung mit dem Landkreis Schweinfurt erforderlich. Weitere Fragen hierzu beantwortet Ulrike Brand, Telefon 09721/55-595, vom Sachgebiet Abfallwirtschaft. Schweinfurt, 15.03.2023 Pressemitteilung 035/2023 Landratsamt Schweinfurt news-591 Mon, 13 Mar 2023 07:35:25 +0100 „Fit fürs Ehrenamt“: Wie können Reibereien im Verein vermieden werden? https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/fit-fuers-ehrenamt-wie-koennen-reibereien-im-verein-vermieden-werden Am 28. März erhalten Ehrenamtliche in einem kostenfreien Workshop Tipps zum Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen Landkreis Schweinfurt. In Vereinen kommen verschiedene Menschen mit ihren Ansichten, Ideen und Erwartungen zusammen. Treffen die unterschiedlichen Meinungen aufeinander, kann es zu Diskussionen oder Streitigkeiten kommen. Andererseits scheuen sich viele Mitglieder, Kritik zu üben oder Fehler offen anzusprechen. Dabei kann die richtige Form der Kommunikation helfen, Ursachen aufzudecken und künftig Fehler wirkungsvoll zu vermeiden. Im Rahmen der Programmreihe „Fit fürs Ehrenamt“ bietet die Servicestelle Ehrenamt einen kostenfreien Weiterbildungskurs über gelingende Kommunikation in schwierigen Situationen an. Workshop „Probleme ansprechen - Schwierige Situationen im Ehrenamt meistern“ Der Workshop „Probleme ansprechen - Schwierige Situationen im Ehrenamt meistern“ beschäftigt sich am Dienstag, 28. März 2023, von 17:30 bis 19:30 Uhr, mit Fragen rund um das Thema Kommunikation vor dem Hintergrund verschiedener Gesprächssituationen im Ehrenamt. Coach und Mediator Bernd Borschel geht auf das Schwierige an brenzligen Gesprächssituationen im Ehrenamt ein. Mithilfe von Beispielen werden Werkzeuge an die Hand gegeben, um besser mit Konflikten umgehen und Lösungen herbeiführen zu können. Dabei vermittelt Borschel die wichtigsten Grundlagen der Kommunikation und gibt Tipps und Tricks für aktives Zuhören und Ich-Botschaften. Neben Raum für Diskussionen wird es auch praktische Übungen geben. Die Veranstaltung ist für alle ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt kostenfrei. Sie findet im Sitzungssaal des Landratsamts Schweinfurt statt. Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt online auf der Seite der Servicestelle Ehrenamt. Termin:                       Dienstag, 28. März 2023, 17:30 - 19:30 Uhr Ort:                             Landratsamt Schweinfurt, Schrammstr. 1, Sitzungssaal (Zugang über die Außentreppe) Anmeldung:                www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt Veranstalter:               Servicestelle Ehrenamt, Landkreis Schweinfurt Weitere Informationen zu den Weiterbildungskursen aus der Reihe „Fit fürs Ehrenamt“ gibt es online auf der Internetseite der Servicestelle Ehrenamt: www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt news-569 Thu, 09 Mar 2023 16:30:00 +0100 Es sind noch Plätze frei! Volkshochschule – Außenstelle Gochsheim - Frühjahr-Semester 2023 https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/volkshochschule-aussenstelle-gochsheim-fruehjahr-semester-2023 Anmeldung seit Montag, 13. Februar. Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit sich online (www.vhs-schweinfurt.de), per E-Mail oder telefonisch/per Fax anzumelden. Bitte beachten Sie die Hygieneauflagen im Rathaus. Bei schriftlichen und Fax-Anmeldungen wird die Anmeldebestätigung zugeschickt. Bitte beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten im Rathaus. Diese sind unter www.gochsheim.de einsehbar. Ansprechpartnerinnen in der Gemeindeverwaltung: Frau Kippes: 09721 6444-42, Fax: 64447-42 Frau Nastvogel: 09721 6444-41, Fax: 64447-41 E-Mail-Adresse: sekretariat@gochsheim.de Anschrift Rathaus: Am Plan 4-6, 97469 Gochsheim Einzelveranstaltungen Alte Hausmittel neu entdeckt Alte Hausmittel erfahren wieder größere Beliebtheit. Auch die Schulmedizin geht mittlerweile immer mehr dazu über, bei milden Krankheitsverläufen auf die alten, überlieferten Naturheilmittel zurückzugreifen. Vor allem bei Kindern haben sich diese einfach anzuwendenden Methoden wie Güsse, Wickel, Tees etc. bewährt. Hausmittel helfen hier oft schnell, effektiv und preiswert. Auch früher wussten sich die Menschen schon zu helfen. Wir wollen uns dieses Wissen wieder ins Gedächtnis rufen und von den Erfahrungen früherer Generationen profitieren. Die Referentin ist Heilpraktikerin. Barbara Mantel Do am 27.4.  Gochsheim, Historisches Rathaus, Sitzungssaal 19-20.30 Uhr Am Plan 2 (Eingang Schweinfurter Straße) Nr. GS01                                              8,50 €   Clever erben und vererben - neue Rechtslage Erben und Vererben sollte sorgfältig geplant werden. Sonst droht eine Zerschlagung von Vermögenswerten, unzureichende Absicherung nahestehender Personen oder auch ungewollte Haftung für die Erben/-innen. Anhand eines - erfundenen - 'Familienschicksals mit Varianten' werden Gestaltungsmöglichkeiten durch Testament, Erbvertrag und Rechtsgeschäfte unter Lebenden erörtert sowie 'Haftungsfallen' für Erben/innen und deren Vermeidung. Die Dozentin ist Rechtsanwältin und geht gerne auf Fragen der Teilnehmenden ein. Kerstin Pausch-Trojahn Do am 20.7.  Gochsheim, Historisches Rathaus, Sitzungssaal 19-20.30 Uhr Am Plan 2 (Eingang Schweinfurter Straße) Nr. GS02                                              8,50 €   Kurse Yoga auf dem Stuhl Der Kurs richtet sich speziell an die Bedürfnisse älterer Menschen und Personen mit Bewegungseinschränkung. Yoga wirkt entspannend und versucht Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen. Es belebt und aktiviert die Selbstheilungskräfte und ermöglicht bis ins hohe Alter Freude am eigenen Körper zu haben. Der Kurs findet in einer Kleingruppe von 6-8 Teilnehmenden statt. Kurs entfällt am 24.5., 14.6., 21.6. und 28.6.23 Bitte mitbringen: Decke, bequeme Kleidung, Getränk (Wasser). Alexandra Fiedler Mi ab 15.3. 13 mal Gochsheim, Historisches Rathaus, Sitzungssaal 17-18.30 Uhr Am Plan 2 (Eingang Schweinfurter Straße) Kurs-Nr. GS05                                     114 €   Wildkräuterlehrwanderung Lernen Sie bekannte aber auch weniger bekannte Wildkräuter in Ihrer Nähe kennen. In der Lehrwanderung wird auf Inhaltsstoffe, althergebrachte und auch aktuelle Anwendungsgebiete der verschiedenen Naturheilkräuter und Giftpflanzen eingegangen. Bitte wetterfeste Kleidung und Fragen mitbringen. Der genaue Treffpunkt wird ca. eine Woche vorher auf der Homepage www.kräuterkurs-emil.de bekanntgegeben, weil dieser von der Witterung abhängig ist. René Emil Klein So am 19.3.         1 mal Gochsheim 10-13 Uhr Kurs-Nr. GS07                                     17,50 €   Meditative Entspannung mit Klangschalen Abschalten, entspannen, sich wohl fühlen, auftanken - wer möchte das nicht? An zwei Abenden haben Sie die Möglichkeit, sich mental an Orte der Ruhe, des Wohlbefindens und der Regeneration zu begeben. Die entspannende Wirkung der Meditationsreisen wird durch die sanften Klänge der Klangschalen unterstützt. Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Der Kurs findet in einer Gruppe von 6-10 Teilnehmenden statt. Bitte mitbringen: Iso- oder Yogamatte, Decke, Kissen bequeme Kleidung, Socken. Svenja Benz Di ab 21.3. 2 mal Gochsheim, Historisches Rathaus, Sitzungssaal 18.30-20 Uhr Am Plan 2 (Eingang Schweinfurter Straße) Kurs-Nr. GS08                                     17,50 €   Orientalischer Tanz - Basisworkshop Weich fließende, schlängelnde Bewegungen, aber auch kraftvolle Tanzelemente zeichnen den Orientalischen Tanz aus. Orientalischer Tanz umfasst das Gebiet von Nordafrika bis Indien (Bollywood). Es ist der Tanz der Muskelkontrolle (insb. Beckenboden), Haltungstraining, Körpererfahrung, Kreativität und Anmut mit Freude vereint. Besonderer Wert wird auf eine achtsame Tanzweise nach der Provedmove-Bewegungslehre© gelegt. In diesem "Schnupperworkshop" werden die Grundlagen des Orientalischen Tanzes vermittelt, sowie Basistanzbewegungen mit Schritten zu kleinen Kombinationen verbunden.  Orientalischer Tanz ist für alle geeignet. Fitnessstand, Lebensalter und Figur spielen keine Rolle. Für alle, die "orientalisch tanzen" einmal ausprobieren möchten. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Der Kurs findet ab 6 Teilnehmenden statt, ab 8 Teilnehmenden beträgt die Gebühr 13,50€. Bitte mitbringen: bequeme Kleidung, Tuch/Schal für die Hüfte, Tanzschläppchen (Socken), Getränk. Christiane Göbel Sa am 22.4.         1 mal Gochsheim 13.30-16 Uhr Fritz-Zeilein-Halle, Raum 1, Friedhofstraße 15 Kurs-Nr. GS10                                     18 €   Programm für Kinder Eine Einrichtung der Gemeinde Gochsheim Seifenblasenexperimente für Kinder von 6-11 Jahren Wie entstehen extra große Seifenblasen? Gibt es eckige Seifenblasen? Werfen Seifenblasen Schatten? Diese und weitere Fragen wollen wir durch spannende Experimente beantworten. Die Pustemittel stellen wir im Kurs selber her. Bitte mitbringen: verschiedene Seifenringe (falls vorhanden), Blumentopfuntersetzer, ein bis zwei Marmeladengläser, Materialgeld (2 €). Anne-Dominique Schild Sa am 24.6.         1 mal Gochsheim 16-18 Uhr   Jugendtreff, Jahnstr. 14 Kurs-Nr. GS13                                     13 € news-586 Wed, 08 Mar 2023 00:00:00 +0100 Landesweiter Probealarm am 9. März 2023 um 11 Uhr https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/probealarm-am-09032023-um-11-uhr Ab 11 Uhr ertönen die Sirenen - auch andere Warnmittel wie Warn-Apps sowie das bundesweit neu eingeführte „Cell Broadcast“ werden getestet Landkreis Schweinfurt. Am Donnerstag, 9. März 2023, findet ab 11 Uhr bayernweit ein Probealarm statt. Auch im Landkreis Schweinfurt werden die Sirenen sowie weitere Warnmittel getestet. Es wird dabei eine Minute lang ein an- und abschwellender Heulton zu hören sein. Wie das Bayerische Innenministerium mitteilt, werden neben dem Sirenensignal auch andere Warnmittel wie Warn-Apps sowie das bundesweit neu eingeführte „Cell Broadcast“ getestet. Bei Letzterem handelt es sich um einen Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden. Laut Innenministerium wird in Absprache mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz die Warnung über „Cell Broadcast“ um 11:05 Uhr ausgelöst. Der regelmäßig stattfindende Probealarm dient zum einen dazu, die Funktionsfähigkeit der vorhandenen Warnsysteme zu überprüfen. Zum anderen soll der Probealarm der Bevölkerung vermitteln, dass der Heulton von einer Minute Dauer bei schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit dazu aufruft, die Rundfunkgeräte einzuschalten und auf Durchsagen zu achten. Weitere Informationen zum Sirenenprobealarm stellt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration auf seiner Homepage zur Verfügung. news-589 Thu, 02 Mar 2023 08:55:24 +0100 Müllsammelaktion am 11. März 2023 https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/muellsammelaktion-am-11-maerz-2023 +++ Anmeldung noch bis 06. März 2023 möglich +++ Ärgert Sie das nicht auch? Bei der Fahrradtour oder beim Spaziergang sehen wir in Gräben und auch an den Feldkanten Müll und anderen Unrat, der dort auf keinen Fall hingehört. Wir wollen gemeinsam etwas dagegen tun! Die Gemeinde Gochsheim lädt Sie deshalb zur Müllsammelaktion in der gemeindlichen Flur Gochsheim sowie Weyer am Samstag, den 11. März 2023 um 09:00 Uhr ein.   Der Treffpunkt für den Bereich Gochsheim ist um 09:00 Uhr am Hallenbad in der Frankenstraße 1. Der Treffpunkt für den Bereich Weyer ist um 09:00 Uhr an der Gemeinde-Scheune in der Hauptstraße 7.   Das Ende der Veranstaltung wird voraussichtlich gegen 12:00 Uhr sein.   Die benötigte Ausrüstung wird von der Gemeinde Gochsheim gestellt. Bitte denken Sie an festes Schuhwerk! Als Belohnung erwartet die freiwilligen Helferinnen und Helfer anschließend ein kleiner Imbiss an den jeweiligen Treffpunkten. Bitte melden Sie sich (Kinder bis 9 Jahre nur in Begleitung eines Erwachsenen) zwecks Planung hinsichtlich des Essens bis spätestens 6. März 2023 schriftlich oder online hier an. Danke für Ihre Mithilfe! Gemeinde   news-587 Thu, 02 Mar 2023 00:00:00 +0100 Grünschnittdeponie Weyer ab 04.03.2023 wieder geöffnet https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/gruenschnittdeponie-weyer-ab-04032023-wieder-geoeffnet Die Grünschnittdeponie in Weyer ist zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet: Mittwoch: 15:00 - 18:00 Uhr Samstag: 10:00 - 13:00 Uhr Der Grünschnitt wird in drei Fraktionen Gras- und Laubabfall Krautartige Abfälle Holziger Strauchschnitt (bis zu einem Durchmesser von max. 15 cm) angenommen. Bitte schöpfen Sie die Öffnungszeiten voll aus, sodass es nicht zu langen Wartezeiten kommt.   Gochsheim, 20.02.2023 Gemeinde news-585 Thu, 23 Feb 2023 07:47:21 +0100 Grundsteuerreform in Bayern - 2. Pressemitteilung des Bayerischen Landsamts für Steuern https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/grundsteuerreform-in-bayern-2-pressemitteilung-des-bayerischen-landsamts-fuer-steuern Die häufigsten Fehler bei der Abgabe der Grundsteuererklärung Bis 2. Mai 2023 ist noch Zeit, die Grundsteuererklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bayern hat die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um weitere 3 Monate bis zum 30. April 2023 verlängert. Die Frist endet aufgrund des Sonn- und Feiertages mit Ablauf des 2. Mai 2023. Damit die Erklärungen einfach, schnell und korrekt abgegeben werden können, werden im Folgenden die häufigsten Fehler aufgezeigt, die zu einer zu hohen Grundsteuer führen und leicht vermieden werden können. Genauere Details dazu sind in den Hilfetexten bei der Erklärungsabgabe in ELSTER bzw. in den Ausfüllanleitungen zu den Vordrucken zu finden. Weitere wichtige Informationen, Erklärvideos und Hilfestellungen sind gesammelt unter www.grundsteuer.bayern.de zusammengefasst. 1. Bei Garagen Freibetrag von 50 m² beachten Die Bürgerinnen und Bürger erklären häufig die Nutzfläche ihrer Garage vollständig, ohne den hierfür vorgesehenen Freibetrag von 50 m² zu berücksichtigen. Bei der anzugebenden Nutzfläche aller einer zur Wohneinheit gehörenden Garagen ist in fast allen Fällen der hierfür vorgesehene Freibetrag von 50 m² zu berücksichtigen. So z. B. beim Wohnhaus mit Garage oder dem Tiefgaragenstellplatz, der zur Eigentumswohnung gehört. In diesen Fällen ist nur die Fläche als Nutzfläche einzutragen, die den Freibetrag von 50 m² übersteigt. Ist die Fläche aller Garagen insgesamt z. B. nur 25 m² groß, so ist 0 m² einzutragen. Stellplätze im Freien und Carports müssen generell nicht eingetragen werden. 2. Bei Nebengebäuden Freibetrag von 30 m² prüfen Nebengebäude, die zu einer Wohneinheit gehören, werden oftmals vollständig erklärt, ohne dass der Freibetrag von 30 m² berücksichtigt wird. Nebengebäude, die von untergeordneter Bedeutung sind (z. B. Schuppen oder Gartenhaus) und sich in der Nähe des Wohnhauses oder der Wohnung befinden, zu der sie gehören, werden nur angesetzt, soweit die Gebäudefläche größer als 30 m² ist. Es ist nur die Fläche aller Nebengebäude zusammengenommen als Nutzfläche einzutragen, die den Freibetrag von 30 m² übersteigt. Ist die gesamte Nutzfläche nicht größer als 30 m², so ist 0 m² einzutragen. 3. Bei Wohngebäuden grundsätzlich nur Angabe der Wohnfläche erforderlich Bürgerinnen und Bürger machen bei Gebäuden, die ausschließlich zu Wohnzwecken dienen, oftmals Angaben zur Nutzfläche, obwohl nur die Wohnfläche anzugeben ist. Die Berechnung der Wohnfläche eines ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes richtet sich nach der Wohnflächenverordnung. Danach gehören Zubehörräume (wie z. B. Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume) nicht zur Wohnfläche und sind damit auch nicht als Wohnfläche zu zählen. Sie sind beim privaten Wohnhaus weder Wohnfläche noch Nutzfläche. Anders ist es natürlich bei entsprechenden Einliegerwohnungen im Keller. Hier zählt die Fläche dieser Wohnung zur Wohnfläche. In diesen Fällen ist nur die Wohnfläche und keine Nutzfläche anzugeben. 4. Streuobstwiese, Wiesen- und Waldflurstück richtig erklären Bei Streuobstwiesen, Wiesen- und Waldflurstücken ist besonders zu prüfen, ob sie zur Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) oder zur Grundsteuer B (Grundstücke des Grundvermögens) gehören. Auch Privatleute können unter die Grundsteuer A fallen (z. B. an einen Landwirt verpachtete Wiesen). Für die Grundsteuer A wird weiterhin ein Ertragswert gebildet, sodass die Einordnung im Regelfall günstiger sein dürfte. Die entsprechende Einordnung ist immer anhand des Einzelfalls zu prüfen: Zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft gehören: aktive und ruhende Landwirtschafts-, Forstwirtschafts-, Weinbau-, Gartenbau- oder Fischereibetriebe, einzelne bzw. mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke, die verpachtet, kostenlos überlassen oder ungenutzt sind und ehemals land- und forstwirtschaftlich genutzte Hof- und Wirtschaftsgebäude, die nicht anderweitig genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen (mit Ausnahme der Hofstelle) gehören nicht zu einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, wenn sie in einem Bebauungsplan als Bauland festgesetzt sind, die sofortige Bebauung möglich ist und die Bebauung innerhalb des Plangebiets in benachbarten Bereichen begonnen hat oder schon durchgeführt ist oder zu erwarten ist, dass sie innerhalb von sieben Jahren zu anderen Zwecken, wie z. B. als Bauland, Gewerbeland oder Industrieland genutzt werden. Sofern die Flächen nicht einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zugeordnet werden können, unterfallen diese der Grundsteuer B. Das Wohngebäude mit Garten ist immer der Grundsteuer B zuzuordnen. 5. Grundsteuerermäßigungen beachten Eine Ermäßigung der Grundsteuermesszahl kommt für die Gebäudeflächen eines Grundstücks des Grundvermögens (bebautes Grundstück) insbesondere in Betracht, wenn ein Baudenkmal nach Art. 1 Abs. 2 Satz 1 oder Abs. 3 (Ensembleschutz) des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes, sozialer Wohnungsbau oder ein Wohnteil eines aktiven Betriebs der Land- und Forstwirtschaft vorliegt. Die Ermäßigungen sind gesondert zu erklären. Die einzelnen Voraussetzungen sind in der ELSTER-Anleitung zur Anlage Grundstück (BayGrSt 2) bzw. in der Papier-Anleitung zur Anlage Grundsteuerbefreiung/ -ermäßigung (BayGrSt 4) erläutert. Für die allgemeine Ermäßigung von Wohnflächen in Höhe von 30 % ist hingegen kein gesonderter Antrag notwendig, da dies automatisch von Amts wegen berücksichtigt wird. Was ist zu tun, wenn in der Grundsteuererklärung ein solcher Fehler gemacht wurde? Die Betreffenden müssen das zuständige Finanzamt auf den Fehler hinweisen und den korrekten Sachverhalt übermitteln Erste Möglichkeit: Noch keinen Bescheid bekommen a. Falls die Grundsteuererklärung elektronisch über ELSTER abgegeben wurde: Eine Grundsteuererklärung kann über ELSTER korrigiert werden, indem sie einfach nochmals vollständig übermittelt wird. Dazu ist wie folgt vorzugehen: Auf der Seite „Mein ELSTER“ unter dem Punkt „Meine Formulare“ wird unter der Registerkarte „übermittelte Formulare“ die abgegebene Grundsteuererklärung aufgeführt. Über den Punkt „Aktionen“ können die erfolgreich übermittelten Informationen in eine neue Erklärung übernommen, berichtigt und neu eingereicht werden. b. Falls die Grundsteuererklärung in Papierform eingereicht wurde: Die Grundsteuer ist einfach erneut in der korrigierten Fassung abzugeben. Zweite Möglichkeit: Bereits einen Bescheid erhalten Innerhalb der Einspruchsfrist kann gegen den Bescheid Einspruch mit Hinweis auf den Fehler eingelegt werden (z. B. elektronisch mittels ELSTER oder in Papierform). Sind aus Sicht des Steuerpflichtigen mehrere Bescheide falsch (z. B. Bescheide über die Grundsteueräquivalenzbeträge und den Grundsteuermessbetrag), wären gegen alle Bescheide jeweils eigene Rechtsbehelfe einzulegen. Weitere Informationen – insbesondere innerhalb welcher Frist ein Rechtsbehelf eingelegt und an welche Behörde er gerichtet werden muss – sind der in den Bescheiden enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung zu entnehmen. Wird der Fehler nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist an das zuständige Finanzamt übermittelt, werden die Bescheide – sofern eine Korrektur verfahrensrechtlich nicht mehr möglich ist – grundsätzlich zumindest für die Zukunft angepasst. Wird der Fehler auf diese Weise vor dem 1. Januar 2025 richtiggestellt, haben ursprünglich fehlerbehaftete Angaben im Ergebnis keine Auswirkung auf die zu zahlende Grundsteuer. Pressemitteilung vom 22.02.2023 Bayerisches Landesamt für Steuern news-580 Wed, 22 Feb 2023 00:00:00 +0100 Kostenfreie Energieberatung in Gochsheim https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/kostenfreie-energieberatung-in-gochsheim-1 Klimaschutz und Energiewende: Kostenlose Beratungstermine im Rathaus Gochsheim Donnerstag, 16. März 2023 - Anmeldung erforderlich Am 16. März haben Gochsheimer Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Rathaus kostenlos zu Fragen der energetischen Sanierung, des energieeffizienten Neubaus oder der Nutzung erneuerbarer Energien beraten zu lassen. Im Rahmen der "Klimaschutzberatung" von der Energieagentur Oberfranken wird ein Energieberater Bau- und Sanierungswillige beraten und auch Fragen zu Förderprogrammen beantworten. Das Jahr 2022 hat den Energiesektor kräftig durcheinandergewirbelt – Klimakrise, Inflation, Gas-Knappheit, Angst vor einem Blackout. Die Krisen gehen fließend ineinander über. Aber es gibt auch gute Nachrichten! Der Staat hat umfangreiche Entlastungen für Bürger und Unternehmen beschlossen, und auch bei anderen Zuschüssen und Regelungen gibt es im Neuen Jahr eine Reihe von Verbesserungen. Die Experten der Energieagentur beraten unabhängig und neutral zu allen Themen rund um die persönliche Energiewende. Gerade in Zeiten explodierender Gas-, Öl- und Strompreise ist es wichtig, keine Möglichkeit zum Energiesparen oder zum Einsatz günstiger erneuerbarer Energien ungenutzt zu lassen. Die Beratung dauert maximal 40 Minuten und ist für Sie kostenfrei. Bei konkreten Fragestellungen ist es hilfreich, wenn Sie aussagekräftige Unterlagen, wie zum Beispiel Baupläne oder Angebote des Heizungsbauers, ins Rathaus mitbringen! Für einfache Fragen können Sie sich übrigens auch an die Hotline der Energieagentur unter 09221 / 82 39 18 wenden. Auch diese telefonische Beratung ist für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Gochsheim kostenlos. Der nächste Beratungstermin in der Gemeinde Gochsheim findet am 16. März 2023 statt. Bitte melden Sie sich telefonisch unter der Nummer 09721 6444-38 zu Ihrem Einzeltermin an. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Energieagentur Oberfranken e.V. unter: www.energieagentur-oberfranken.de   news-584 Tue, 21 Feb 2023 08:05:26 +0100 Helmut Kuypers aus Gochsheim mit dem Verdienstkreuz am Bande ausgezeichnet https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/helmut-kuypers-aus-gochsheim-mit-dem-verdienstkreuz-am-bande-ausgezeichnet Der 70-Jährige wurde in Würzburg für seinen außergewöhnlichen Einsatz in der häuslichen Pflege geehrt Landkreis Schweinfurt. Der Bundespräsident hat auf Vorschlag des Bayerischen Ministerpräsidenten erneut Bürgerinnen und Bürger für ihre Verdienste um das Gemeinwohl mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Regierungspräsident Dr. Eugen Ehmann hat die Ordensinsignien am 16. Februar 2023 in der Residenz in Würzburg ausgehändigt. Aus dem Landkreis Schweinfurt wurde Helmut Kuypers mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Der Gochsheimer wurde von stellvertretender Landrätin Christine Bender und Gochsheims Erstem Bürgermeister Manuel Kneuer nach Würzburg begleitet. Helmut Kuypers zeichnet sich laut der Laudatio des Regierungspräsidenten in besonderem Maße durch seine außergewöhnliche Pflegeleistung aus. Der 70-Jährige pflegt und versorgt seit vielen Jahrzehnten mit bewundernswerter Liebe und Fürsorge seinen geistig wie körperlich schwerbehinderten Sohn Holger. Er kümmert sich unter Zurückstellung seiner persönlichen Interessen und Bedürfnisse beispielgebend und mit ganzer Kraft um ihn. Lange Jahre war noch seine Ehefrau daran beteiligt, die aber infolge einer schweren Erkrankung inzwischen selbst pflegebedürftig ist. Die Betreuung seines Sohnes ist rund um die Uhr erforderlich und findet ausschließlich zuhause statt. Er benötigt bei allen Verrichtungen des täglichen Lebens fremde Hilfe, wie zum Beispiel beim Aufstehen, beim Ankleiden, bei der Körperhygiene und beim Essen. Mit seiner aufopfernden Pflege ermöglicht Helmut Kuypers seinem Sohn den Verbleib im gewohnten häuslichen Umfeld. Veränderte Situationen, wie das Heranwachsen seines Sohnes und die Erkrankung seiner Ehefrau, erforderten immer wieder Umbauten des Wohnhauses. Kupyers tut alles Erdenkliche zum Wohl seines Sohnes. So spielen an Holgers Geburtstag vor dem Haus regelmäßig die Hergolshäuser Musikanten. Diese sind in der Region sehr bekannt für hochwertige Blasmusik und tragen eigens für Holger einige Musikstücke vor. In früheren Jahren war Kuypers außerdem selbst im Gochsheimer Spielmannszug sowie im örtlichen Karnevalsverein engagiert. Mit seiner unerschöpflichen Energie, der liebe- und aufopferungsvollen Pflegeleistung, die er seit über 45 Jahren erbringt, ist Helmut Kuypers laut Regierungspräsident Ehmann ein herausragendes Beispiel für tätige Fürsorge und Verantwortung sowie für die bedingungslose Bejahung der Familie. „Herr Kuypers hat größten Respekt für all das verdient, was er in den vergangenen Jahren für seine Familie leistet. Er stellt sich in den Hintergrund, um für seine Frau und seinen Sohn zu ermöglichen, dass diese weiterhin daheim leben können. Wenn Menschen etwas Außergewöhnliches leisten, dann gebührt ihnen zu Recht Wertschätzung und Anerkennung und Herr Kuypers hat diese Ehrung mehr als verdient. Als langjähriger Nachbar des Rathauses nehmen wir seinen guten, menschlichen Charakter stets wahr. Ich gratuliere Herrn Kuypers recht herzlich zur verdienten Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz am Bande“, so Erster Bürgermeister Manuel Kneuer. Quelle Textauszüge: Regierung von Unterfranken Schweinfurt, 20.02.2023 Landratsamt Schweinfurt Pressemitteilung 024 | 2023 news-583 Mon, 20 Feb 2023 11:41:55 +0100 Abgabefrist verlängert für Anträge auf Vereinspauschale 2023 https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/abgabefrist-verlaengert-fuer-antraege-auf-vereinspauschale-2023 Antragsfrist endet am 15. März 2023 Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass die Abgabefrist für die Anträge auf Vereinspauschale 2023 verlängert wurde. Der Stichtag zur Beantragung der Vereinspauschale 2023 ist nun der 15. März 2023. Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss also spätestens am 15. März 2023 beim Landratsamt Schweinfurt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) eingegangen sein. Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/vereinspauschale heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 09721/55-451 angefordert werden.   Schweinfurt, 20.02.2023 Landratsamt Schweinfurt Pressemitteilung 023 | 2023 news-582 Wed, 15 Feb 2023 15:29:10 +0100 Stellenausschreibung - Verwaltungsfachangestellten für Vertretungstätigkeiten (Springer) (m/w/d) https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/stellenausschreibung-verwaltungsfachangestellten-fuer-vertretungstaetigkeiten-springer-m-w-d +++ Bewerbungsfrist 20. März 2023 +++ Die Gemeinde Gochsheim sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Verwaltungsfachangestellten für Vertretungstätigkeiten (Springer) (m/w/d) in Vollzeit, unbefristet.   Aufgabengebiet: Unterstützung und Vertretung im Verwaltungsbereich zur Überbrückung von personellen Engpässen   Was erwarten wir? Mindestens erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten (VFA-K) oder Fachprüfung I Eigeninitiative, persönliches Engagement, Zuverlässigkeit, Flexibilität sowie selbstständige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise Freundliches und sicheres Auftreten Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit zu Kooperation und Kommunikation Soziale Kompetenz und Teamfähigkeit Fundierte EDV-Kenntnisse in Word und Excel Berufserfahrung in der Allgemeinen Inneren Verwaltung (Kenntnisse im Baurecht wünschenswert)   Was erwartet Sie? Eine unbefristete Vollzeitstelle mit flexibler Arbeitszeit (39,0 Stunden/Woche) Eine tarifgerechte Vergütung entsprechend der persönlichen Voraussetzungen und Qualifikation nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD – VKA) Vielseitige, interessante und abwechslungsreiche Tätigkeitsfelder Gleitende Arbeitszeit Fortbildungsmöglichkeiten Fahrradleasing in Form einer Entgeltumwandlung Die üblichen Sozialleistungen im kommunalen öffentlichen Dienst   Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns, Sie kennen zu lernen und erwarten Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 20. März 2023   an die Gemeinde Gochsheim, Am Plan 4 - 6, 97469 Gochsheim, z. H. Herrn Geschäftsleiter Böhnlein im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift „Bewerbung“. Gerne akzeptieren wir Ihre Bewerbung auch per E-Mail und ausschließlich im PDF-Format an: bewerbung(at)gochsheim.de Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Böhnlein unter Tel. 09721/6444-50 gerne zur Verfügung. news-534 Tue, 14 Feb 2023 09:50:00 +0100 Einwohnermeldeamt am 20.02. und 01.03.2023 geschlossen https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/das-einwohnermeldeamt-ist-am-dienstag-18-oktober-2022-vormittags-nicht-besetzt Das Einwohnermeldeamt ist auf Grund von Schulungen an folgenden Tagen ganztägig geschlossen. Montag der 20.02.2023 und Mittwoch der 01.03.2023 Vielen Dank für Ihr Verständnis, das Team vom Einwohnermeldeamt. news-577 Wed, 01 Feb 2023 09:41:03 +0100 Kreisjugendring (KJR) Schweinfurt - Ferienfreizeiten und Angebote 2023 https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/kreisjugendring-kjr-schweinfurt-ferienfreizeiten-und-angebote-2023 news-576 Mon, 30 Jan 2023 15:10:00 +0100 Einladung zur Abschlussveranstaltung der Fortschreibung der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Städtebaulichem Entwicklungskonzept für Gochsheim https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/einladung-zur-abschlussveranstaltung-der-fortschreibung-der-vorbereitenden-untersuchungen-mit-integriertem-staedtebaulichem-entwicklungskonzept-fuer-gochsheim Montag, 27. Februar 2023 18:30 Uhr im Bürgersaal Montag, 27. Februar 2023 18:30 Uhr im Bürgersaal news-575 Tue, 24 Jan 2023 09:23:46 +0100 „Fit fürs Ehrenamt“: Weiterbildung zum Thema digitale Spendenaktionen für Vereine am 9. Februar https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/fit-fuers-ehrenamt-weiterbildung-zum-thema-digitale-spendenaktionen-fuer-vereine-am-9-februar In der kostenfreien Veranstaltung können sich freiwillig Engagierte über Spenden- und Crowdfunding-Aktionen informieren Landkreis Schweinfurt. Mitgliedsbeiträge, Förderungen und Einnahmen durch Auftritte, Feiern oder Turniere stellen für viele Vereine und Organisationen die Grundlage ihres Budgets dar. Auch über Spenden werden verschiedene Lehrgänge, Neuanschaffungen und Wünsche finanziert. Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung von Vereinsprojekten bieten gezielte Fundraising- und Crowdfunding-Aktionen. Im Rahmen der Programmreihe „Fit fürs Ehrenamt“ bietet die Servicestelle Ehrenamt einen kostenfreien Weiterbildungskurs über Online-Fundraising im Verein an. Kostenloser Online-Workshop „Online-Fundraising: Digital Spendengelder sammeln“ Der Online-Workshop beschäftigt sich am Donnerstag, 09. Februar 2023, von 18 bis 20 Uhr, mit den digitalen Möglichkeiten des Fundraisings. Was ist der Unterschied zwischen Online-Fundraising und Crowdfunding? Was muss aus spendenrechtlicher Sicht beachtet werden? Wie wird für eine Organisation eine eigene Spenden- oder Crowdfunding-Aktion gestartet und worauf muss geachtet werden? Neben den wichtigsten Grundlagen des Online-Fundraisings wird die Planung und Durchführung von konkreten Spenden- und Crowdfunding-Aktionen erklärt. Zudem gibt der Workshop einen Überblick, mit welchen Maßnahmen potenzielle Spenderinnen und Spender im Netz für Vereinsaktionen gewonnen werden können. Dabei erhalten Engagierte konkrete Beispiele und bekommen „digitale Spendenwerkzeuge“ an die Hand. Die Veranstaltung ist für alle freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt kostenfrei. Da die Veranstaltung online stattfindet, ist lediglich ein Endgerät mit stabiler Internetverbindung, Kamera und Mikrofon notwendig. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ab sofort möglich und erfolgt online auf der Seite der Servicestelle Ehrenamt. Termin:                       Donnerstag, 09. Februar 2023, 18 - 20 Uhr Anmeldung:                www.landkreis-schweinfurt.de/fitfuersehrenamt Veranstalter:               Servicestelle Ehrenamt, Landkreis Schweinfurt Weitere Informationen zu den Weiterbildungskursen aus der Reihe „Fit fürs Ehrenamt“ gibt es online auf der Homepage der Servicestelle Ehrenamt www.landkreis-schweinfurt.de/ehrenamt. Schweinfurt, 23.01.2023 Pressemitteilung 005/2023 news-572 Wed, 18 Jan 2023 10:02:51 +0100 Neue Kursangebote im Hallenbad Gochsheim https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/neue-kursangebote-im-hallenbad-gochsheim Aquajogging und Kraul mit Paul Stilschwimmkurs - Onlineanmeldung Infos und Kursbuchung über die Homepage des Hallenbads Gochsheim.    news-571 Mon, 16 Jan 2023 11:51:09 +0100 Landkreis Schweinfurt: Anträge auf Vereinspauschale können ab sofort eingereicht werden https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/landkreis-schweinfurt-antraege-auf-vereinspauschale-koennen-ab-sofort-eingereicht-werden Antragsfrist endet am 1. März 2023 Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt weist darauf hin, dass die Sport -und Schützenvereine aus dem Landkreis Schweinfurt ab sofort die Anträge auf Vereinspauschale einreichen können. Der Stichtag zur Beantragung der Vereinspauschale 2023 ist der 01. März 2023. Der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen muss also spätestens am 01. März 2023 beim Landratsamt Schweinfurt oder bei der Deutschen Post bzw. einem lizensierten Postdienstleister (dokumentiert durch den Poststempel bzw. Einlieferungsbeleg) eingegangen sein. Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter www.landkreis-schweinfurt.de/vereinspauschale heruntergeladen oder unter der Telefonnummer 09721/55-451 angefordert werden. Schweinfurt, 16.01.2023 Pressemitteilung 002/2023 Landratsamt Schweinfurt news-568 Tue, 10 Jan 2023 12:02:53 +0100 Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Gochsheim-Abschnitt VI https://www.gochsheim.de/communice-news/news/artikel/umruestung-der-strassenbeleuchtung-in-gochsheim-abschnitt-vi Die Gemeinde Gochsheim setzt die Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung auf verbrauchsarme LED-Technik fort. Der nun anstehende Abschnitt VI betrifft 86 Lichtpunkte in folgenden Bereichen: Am Plan, Kirchgasse, Kleiststraße, Weyerer Straße, Steinweg, Haardtweg, Sonnenstraße, Flennerried Dieses Klimaschutzprojekt wird im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages mit ca. 16.700 EUR gefördert. Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen. Die reinen Materialkosten betragen ca. 56.000 EUR. Das gemeindeeigene Elektrizitätsversorgungsunternehmen EVU Gochsheim übernimmt die Arbeiten zur Umrüstung der Leuchtenköpfe. Die Betreuung der Maßnahme erfolgt für den Zeitraum 01.07.2022 bis 30.09.2023 unter dem Förderkennzeichen 67K20008 durch den Projektträger ZUG gGmbH – Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie). Mit den neuen Leuchtensystemen wird der Stromverbrauch um ca. 70 % reduziert. So kann eine jährliche Stromeinsparung von ca. 26.300 kWh erzielt werden. Dadurch entsteht über die Laufzeit von 20 Jahren eine CO2-Einsparung von 229 Tonnen Gochsheim, 09.01.2023 Gemeinde Gochsheim Am Plan 4-6 97469 Gochsheim