Innenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können durch Satzung den Innenbereich festlegen. Unter bestimmten im Baugesetzbuch geregelten Voraussetzungen können dadurch auch Außenbereichsflächen in den Innenbereich einbezogen bzw. als Innenbereich bestimmt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Böhnlein, Udo

Geschäftsleiter

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