Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Hußlein, Nadine

Finanzverwaltung, EVU-Verbrauchsabrechnung

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Meißner, Sylvia

Finanzverwaltung, EVU-Verbrauchsabrechnung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Konrad, Christian

Kämmerer, Finanzverwaltung, Kaufmännischer Leiter EVU

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals