Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Hußlein, Nadine
Finanzverwaltung, EVU-Verbrauchsabrechnung
- 09721 6444-16
- 09721 6444-716
- E-Mail senden
- EG 05
Meißner, Sylvia
Finanzverwaltung, EVU-Verbrauchsabrechnung
- 09721 6444-16
- 09721 6444-716
- E-Mail senden
- EG 05
Konrad, Christian
Kämmerer, Finanzverwaltung, Kaufmännischer Leiter EVU
- 09721 6444-19
- 09721 6444-719
- E-Mail senden
- EG 09
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.