Bewirtschaftung
Die öffentliche Verwaltung bewirtschaftet eigene und gemietete Immobilien. Die Bewirtschaftung beinhaltet den laufenden Betrieb (Heizung, Strom, Wasser etc.) und Instandhaltungen. Dazu gehört auch, die Benutzung festzulegen.
Leistungen
- Friedhof, Leichenhaus; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen
- Kommunale Bäder; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
- Kommunale Musikschule; An-, Ab- und Ummeldung
- Kommunale Musikschule; Zahlung der Gebühren
- Kommunale öffentliche Einrichtungen; Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Kommunaler Schlachthof; Erlass von Benutzungsbedingungen
- Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren
- Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung
- Volkshochschule; Erlass von Benutzungsregelungen
- Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
- Kommunaler Hochbau; Informationen zur Sanierungsplanung