Öffentliche Anschläge; Erlass einer Verordnung

Die Gemeinden können Anschläge, insbesondere Plakate, in der Öffentlichkeit auf bestimmte Flächen beschränken, wenn dies dem Schutz des Orts- und Landschaftsbildes oder eines Natur-, Kunst- oder Kulturdenkmals dient.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Meyhofer, Sandrina

Ordnungsamt, zentrale Vergabestelle