Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Gutzeit, Stefan

Technischer Betriebsleiter EVU

  • 09721 6444-26
  • 09721 6444-726
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  • Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Gochsheim, Am Plan 4-6, 97469 Gochsheim