Arzneimittelwesen; Anzeige des Einzelhandels außerhalb von Apotheken

Wer beabsichtigt, Arzneimittel im Einzelhandel außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe abzugeben, hat dies vor Aufnahme der Tätigkeit bei der Gemeinde anzuzeigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Haubold, Kerstin

Bürgerbüro

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Langmann, Elke

Bürgerbüro

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Schmäling, Ralf

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