Bürgermeister- und Gemeinderatsangelegenheiten; Informationen

Die bayerische Gemeindeordnung kennt zwei Hauptorgane: den vom Volk gewählten Gemeinderat und den ebenfalls unmittelbar vom Volk gewählten ersten Bürgermeister. Sie haben gesetzlich abgegrenzte Kompetenzbereiche.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Erster Bürgermeister Manuel Kneuer

Kneuer, Manuel

Erster Bürgermeister, Amtsleitung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Böhnlein, Udo

Geschäftsleiter

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