Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

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Haubold, Kerstin

Bürgerbüro

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Langmann, Elke

Bürgerbüro

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Schmäling, Ralf

Bürgerbüro

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