Kommunale Grundstücksangelegenheiten; Informationen

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können im Rahmen des eigenen Wirkungskreises Grundstücksgeschäfte tätigen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Böhnlein, Udo

Geschäftsleiter

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