Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 03.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Koch, Anna
Empfang, Vermittlung, Fundbüro
- 09721 6444-0 oder 09721 6444-91
- 09721 6444-791
- E-Mail senden
- EG 01
Keller, Esther
Empfang, Vermittlung, Fundbüro
- 09721 6444-0 oder 09721 6444-91
- 09721 6444-791
- E-Mail senden
- EG 01