Wahlhelfer; Berufung

Wahlhelfer sind als ehrenamtliche Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen und Abstimmungen und die Ermittlung und Feststellung der Ergebnisse.

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Symbol Gemeindemitarbeiterin

Langmann, Elke

Bürgerbüro

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