Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

Bild Deckblatt Broschüre "Gestaltungssatzung mit kommunalem Förderprogramm"

Hier finden Sie Informationen zu den Städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen und dem kommunalen Förderprogramm der Gemeinde Gochsheim.

Die Gestaltungssatzung ist eine Rechtsnorm, die von der Gemeinde erlassen wurde und Regelungen zum Schutz des städtebaulichen und baukulturellen Erbes des Ortskerns von Gochsheim enthält.

Sie ist ein wichtiger Bestandteil des Bauplanungsrechts und muss von jedem Bauherrn, der innerhalb des Geltungsbereichs der Gestaltungssatzung eine bauliche Maßnahme plant, beachtet werden, bevor er mit der Errichtung, Änderung oder Instandsetzung eines Gebäudes oder einer Anlage beginnt.

Ablauf des Genehmigungsprozesses:

  1. Einreichen des ausgefüllten Antrags auf Genehmigung bei der Gemeinde → Antragsformular
  2. Weiterleitung der Unterlagen durch die Gemeinde zur Prüfung an den Sanierungsbeauftragten
  3. Nach Prüfung durch den Sanierungsbeauftragten Weiterbearbeitung durch die Gemeindeverwaltung bei verfahrensfreien Vorhaben. Bei Genehmigungsverfahren Weiterleitung an das Landratsamt Schweinfurt.
  4. Erteilung des Genehmigungsbescheides durch Gemeinde bzw. Landratsamt Schweinfurt
  5. Maßnahmebeginn

In Verbindung mit der Gestaltungssatzung bietet die Gemeinde Gochsheim ein kommunales Förderprogramm zur Durchführung privater Fassadengestaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an.

Die Gemeinde Gochsheim fördert Maßnahmen, deren förderfähigen Gesamtbaukosten mindestens 3.000 EUR betragen. Der gemeindliche Zuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 10.000 EUR je Grundstück bzw. wirtschaftlicher Grundstückseinheit. Eigenleistungen können bis zu 50 % anerkannt werden. Bereits begonnene Maßnahmen werden nicht bezuschusst.

Um eine Förderung zu erhalten, sind folgende Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen:

  • Einreichen des ausgefüllten Antrags auf Genehmigung bei der Gemeinde
  • Eine Beschreibung der geplanten Maßnahme
  • Angabe über den voraussichtlichen Beginn und Ende der geplanten Maßnahme
  • Eine erforderliche Baugenehmigung (oder Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz
    falls das Gebäude unter Denkmalschutz steht)
  • Baupläne (z.B. Lageplan, Ansichtspläne, Schnitte, Grundrisse, Werkpläne oder Detailpläne)
  • Fotos des Anwesens (vor Maßnahmenbeginn)
  • Ggf. Bewilligungsbescheide weiterer Zuschussgeber gemäß Finanzierungsplan des Antragvordruckes
  • Angebote der Firmen

 

Ablauf des Antragsprozesses - in 6 Schritten zur Förderung:

  1. Einreichen des ausgefüllten Antrags bei der Gemeinde. →  Antragsformular
  2. Die Gemeinde leitet die Unterlagen zur Prüfung an den Sanierungsbeauftragten weiter.
  3. Nach der Prüfung der Sanierungsbeauftragten erstellt die Verwaltung eine schriftliche Bestätigung über die Förderfähigkeit und der Baufreigabe. Dieses Schreiben enthält eine vorläufige Berechnung und einen Vordruck zur Einwilligung der Förderhöhe.
  4. Nach Erhalt der Baufreigabe kann mit den Arbeiten begonnen werden.
  5. Nach Abschluss Ihrer Bautätigkeit ist bei der Gemeinde innerhalb von 3 Monaten der Verwendungsnachweis einzureichen. => "Kostenzusammenstellung und Verwendungsnachweis"
  6. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

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