Aufgaben des Bürgermeisters

Der Erste Bürgermeister führt den Vorsitz im Gemeinderat, bereitet die Beratungsgegenstände vor und beruft die Sitzungen ein.

Er leitet die Gemeindeverwaltung und ist für den Vollzug der Gemeinderatsbeschlüsse zuständig. In eigener Zuständigkeit werden die laufenden Angelegenheiten, die für die Gemeinde keine grundsätzliche Bedeutung haben und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lassen erledigt. Er ist für die Öffentlichkeits- und Pressearbeit, das Kulturwesen der Gemeinde und der Interkommunalen Zusammenarbeit in der Allianz Schweinfurter Mainbogen zuständig. Als Standesbeamte führt er Trauungen in Gochsheim durch.

Den bayerischen Gemeinden wird durch die Verfassung ein hohes Maß an Verantwortung für die Entscheidungen innerhalb ihres Hoheitsgebietes übertragen.  Beschlüsse von grundsätzlicher Bedeutung treffen die gewählten Volksvertreter im Gemeinderat.