Baugebiet "Südost Teil II" - Grundstücksvergabe

© Gemeinde Gochsheim

Bewerbungszeitraum: 01.04.2024 - 31.05.2024, 12:00 Uhr

Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Südost Teil II" in Gochsheim wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.03.2021 gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen und der Satzungsbeschluss am 01.04.2021 ortsüblich durch Veröffentlichung im gemeindlichen Amtsblatt, den Gochsheimer Nachrichten, bekannt gemacht. Damit ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Es entstehen 35 Grundstücke.

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt durch den Erschließungsträger Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH (BayernGrund). Eine Bebauung der Grundstücke wird voraussichtlich ab Juni 2024 möglich sein.

 

In einem ersten Vergabeverfahren wurden Baugrundstücke nach einem Punktesystem vergeben. Die restlichen Grundstücke werden nun im Losverfahren vergeben.

Bewerbungszeitraum: 01.04.2024 - 31.05.2024, 12:00 Uhr

Bewerbungsbogen

 

Den Bebauungsplan mit den baulichen Festsetzungen sowie die dazugehörige Begründung können Sie hier einsehen beziehungsweise herunterladen.

Aktuelle Übersicht

Kosten

Der Grundstückspreis - ohne Kosten der Erschließung - liegt bei 110 EUR/m².

Die gemeindlichen Erschließungskosten, d. h.

  1. der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch und die abzugeltenden Kostenerstattungsbeträge (Kosten des naturschutzrechtlichen Ausgleichs)
    sowie
  2. der aufgrund gemeindlicher Satzung zu entrichtende Anliegerbeitrag (Beitrag zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung)

sind in diesem Betrag NICHT enthalten und werden gesondert mit den Erwerbern abgerechnet.

Der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch sowie die abzugeltenden Kostenerstattungsbeträge (Ziffer 1) betragen 137,57 EUR/m².

Der Beitrag zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung (Ziffer 2) liegt bei durchschnittlich 4,56 EUR/m² (dies ist abhängig von jeweiliger Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche).

Darüber hinausgehende Erschließungs- und Anliegerkosten anderer Versorgungsträger (z. B. für Strom- und Wasseranschluss) sind im Kaufpreis ebenfalls NICHT enthalten. Die Durchführung der entsprechenden Anschlüsse durch den jeweiligen Versorger ist vom Käufer gegebenenfalls selbst zu beauftragen und die Kosten hierfür direkt an den jeweiligen Versorger zu entrichten.

Vergaberichtlinie

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach der vom Gemeinderat am 12.03.2024 beschlossenen Vergaberichtlinie:

Bewerbungsbogen

Geschäftsleiter


Hinweis: Über das Baugebiet "Südost Teil II" hinaus hat die Gemeinde selbst derzeit keine eigenen Bauplätze zur Wohnbebauung zu verkaufen. Vorhandene Bauplätze in Gochsheim und Weyer sind im Privatbesitz.

Link-Tipps:  Landratsamt Schweinfurt - Innenentwicklung (landkreis-schweinfurt.de)

                   www.landratsamt-schweinfurt.de/baukultur