Baugebiet

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Baugebieten in der Gemeinde Gochsheim.

Der Bebauungsplan für das Baugebiet "Südost Teil II" in Gochsheim wurde vom Gemeinderat in der Sitzung am 16.03.2021 gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen und der Satzungsbeschluss am 01.04.2021 ortsüblich durch Veröffentlichung im gemeindlichen Amtsblatt, den Gochsheimer Nachrichten, bekannt gemacht. Damit ist der Bebauungsplan in Kraft getreten.

Es entstehen 35 Grundstücke. Von diesen Grundstücken sind zwei an bisherige Eigentümer der von der Gemeinde erworbenen Flächen zu vergeben, so dass 33 Grundstücke zum Verkauf stehen.

Den Bebauungsplan mit den baulichen Festsetzungen sowie die dazugehörige Begründung können Sie hier einsehen beziehungsweise herunterladen.

Baugebiet "Südost Teil II"

Aktueller Verfahrensstand

Der Bewerbungszeitraum war von 01.11.2021 bis 31.12.2021 und ist abgelaufen. Nachträgliche Bewerbungen sind nicht mehr möglich.

Die eingegangenen Bewerbungsunterlagen wurden geprüft und der endgültige Punktestand festgestellt.
Die Platzziffern 1 - 33 verteilen sich nach abschließender Prüfung durch die Verwaltung und entsprechender Feststellung durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 05.04.2022 auf Bewerbungen mit 29 Punkten und mehr.

Die Bewerber wurden anschließend alle über das Ergebnis informiert, so dass seit 25.04.2022 die Vergabe der Grundstücke erfolgt und entsprechend Ziff. 5 Absatz 5 der gemeindlichen Vergaberichtlinie diejenigen, die einen Zuschlag erhalten, in absteigender Reihenfolge – beginnend mit Platzziffer 1 – zur Auswahl eines Grundstücks aufgefordert werden.

Nachdem im Laufe des Vergabeverfahrens Bewerber abgesprungen sind, konnten Bewerber ab Platzziffer 34 entsprechend nachrücken. Die Gemeinde hat sich zwischenzeitlich bei den "Nachrückern" gemeldet bzw. wird zu gegebener Zeit mit ihnen Kontakt aufnehmen.

Baubeginn

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt durch den Erschließungsträger Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH (BayernGrund). Der offizielle Spatenstich fand am 14.11.2022 statt. Die gemeindliche Planung sieht vor, dass die Erschließung des Baugebietes voraussichtlich bis 31.12.2023 abgeschlossen sein wird.

© Peter Volz Von links: Thomas Schäflein, Antonia Riedlmeier (beide NEWO), Martin Barthelme (Hoch- und Tiefbau Müller Gerolzhofen), Geschäftsleiter Udo Böhnlein, Gemeinderatsmitglied Peter Matl, Gemeinderatsmitglied Werner Hoyer, Lothar Meißner (FMP), Mareile Kästner (BayernGrund), Erster Bürgermeister Manuel Kneuer

Aktuelle Übersicht

Im Baugebiet "Südost Teil II" entstehen 35 Grundstücke. Von diesen Grundstücken sind zwei an bisherige Eigentümer der von der Gemeinde erworbenen Flächen zu vergeben, so dass 33 Grundstücke zum Verkauf stehen.

Aktuell sind folgende Grundstücke ausgewählt und stehen nicht mehr zur Verfügung:

Vergaberichtlinie

Die Vergabe der Baugrundstücke erfolgt nach der vom Gemeinderat am 31.08.2021 einstimmig beschlossenen Vergaberichtlinie:

Kosten

Der Grundstückspreis - ohne Kosten der Erschließung - liegt bei 110 EUR/m².

Die gemeindlichen Erschließungskosten, d. h.

  1. der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch und die abzugeltenden Kostenerstattungsbeträge (Kosten des naturschutzrechtlichen Ausgleichs)
    sowie
  2. der aufgrund gemeindlicher Satzung zu entrichtende Anliegerbeitrag (Beitrag zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung)

sind in diesem Betrag NICHT enthalten und werden gesondert mit den Erwerbern abgerechnet.

Der Erschließungsbeitrag nach dem Baugesetzbuch sowie die abzugeltenden Kostenerstattungsbeträge (Ziffer 1) betragen 137,57 EUR/m².

Der Beitrag zur Herstellung der Entwässerungseinrichtung (Ziffer 2) liegt bei durchschnittlich 4,56 EUR/m² (dies ist abhängig von jeweiliger Grundstücksfläche und zulässiger Geschossfläche).

Darüber hinausgehende Erschließungs- und Anliegerkosten anderer Versorgungsträger (z. B. für Strom- und Wasseranschluss) sind im Kaufpreis ebenfalls NICHT enthalten. Die Durchführung der entsprechenden Anschlüsse durch den jeweiligen Versorger ist vom Käufer gegebenenfalls selbst zu beauftragen und die Kosten hierfür direkt an den jeweiligen Versorger zu entrichten.

Geschäftsleiter


Hinweis: Über das Baugebiet "Südost Teil II" hinaus hat die Gemeinde selbst derzeit keine eigenen Bauplätze zur Wohnbebauung zu verkaufen. Vorhandene Bauplätze in Gochsheim und Weyer sind im Privatbesitz.

Link-Tipps: www.innenentwicklung-schweinfurter-land.de

                   www.landratsamt-schweinfurt.de/baukultur