Bürgerversammlung

Die Bürgerversammlung dient dazu, Bürgerinnen und Bürger über gemeindliche Angelegenheiten zu informieren. Außerdem haben Bürgerinnen und Bürger hier die Möglichkeit, an Entscheidungen mitzuwirken.

Das geschieht durch die gemeinsame Formulierung von Empfehlungen an den Gemeinderat. Diese Empfehlungen müssen innerhalb von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden.

Die Bürgerversammlung ist eine wichtige Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger in der Gemeinde. Jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde hat das Recht, daran teilzunehmen und seine Argumente vorzutragen (Rederecht).

In Bayern muss der Erste Bürgermeister jährlich eine Bürgerversammlung einberufen, deren Vorsitz er selbst oder ein von ihm gewählter Vertreter führt. Der Gemeinderat kann verlangen, dass eine Bürgerversammlung auch mehrmals im Jahr einberufen wird.

Die Rechtsgrundlage findet sich als Mitberatungsrecht (Bürgerversammlung) in Artikel 18 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

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