Baurecht; Erlass örtlicher Bauvorschriften

Mittels örtlicher Bauvorschriften kann die Gemeinde bzw. Stadt insbesondere die Gestaltung von Gebäuden (z. B. Dachform, Materialien usw.), Werbeanlagen und Grundstücken (z. B. Einfriedungen, Begrünung usw.) regeln.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Böhnlein, Udo

Geschäftsleiter

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