Bauliche Anlage; Anzeige der Beseitigung

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist, angezeigt werden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Hümmer, Carina

Bauamt

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Buntrock-Suttles, Astrid

Bauamtsleiterin

Symbol Gemeindemitarbeiter

Vöth, Heiko

Bauamt

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals