Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Haubold, Kerstin

Bürgerbüro

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Langmann, Elke

Bürgerbüro

Symbol Gemeindemitarbeiter

Schmäling, Ralf

Bürgerbüro

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals