Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Erster Bürgermeister Manuel Kneuer

Kneuer, Manuel

Erster Bürgermeister, Amtsleitung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Konrad, Christian

Kämmerer, Finanzverwaltung, Kaufmännischer Leiter EVU

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals