Kommunale Kindertageseinrichtung; Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge

Für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen können Benutzungsgebühren bzw. Elternbeiträge erhoben werden.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals