Kommunale Selbstverwaltung; Informationen

Die Bayerische Verfassung und das Grundgesetz garantieren den Gemeinden das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst zu ordnen und zu verwalten.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Erster Bürgermeister Manuel Kneuer

Kneuer, Manuel

Erster Bürgermeister, Amtsleitung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Böhnlein, Udo

Geschäftsleiter

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals