Kommunaler Schlachthof; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Nutzung eines Schlachthofes, der von einer Kommune betrieben wird, können Benutzungsgebühren erhoben werden.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals