Konzessionsabgabe; Zahlung

Die Konzessionsabgabe wird von Gemeinden oder Zweckverbänden dafür erhoben, dass Energie- und Wasserversorgungsunternehmen die im Verkehrsraum der jeweiligen Gemeinde oder Zweckverbands verlegten Leitungen nutzen dürfen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Böhnlein, Udo

Geschäftsleiter

Symbol Gemeindemitarbeiter

Konrad, Christian

Kämmerer, Finanzverwaltung, Kaufmännischer Leiter EVU

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals