Pflanzliche Abfälle; Anzeige der Beseitigung durch Verbrennung

Sie müssen die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen anzeigen.

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals