Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr

Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen können z. B. zu Fischsterben führen oder Boden und Grundwasser verunreinigen. Sie sind sofort der Polizei oder der Feuerwehr (Notruf 110 oder 112) zu melden. Die Feuerwehr ergreift dann Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Für diese Leistung ist auch das Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen zuständig.

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Meyhofer, Sandrina

Ordnungsamt, zentrale Vergabestelle

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals