Wassergefährdende Stoffe; Unfallmeldung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Fristen
Bitte informieren Sie die Feuerwehr oder Polizei unverzüglich.
Rechtsgrundlagen
- §§ 51, 52 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
- § 4 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
"Pflichten zur Gefahrenabwehr" - Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises - Art. 1 und 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
- Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
- Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Stand: 01.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Für diese Leistung ist auch das Wasserwirtschaftsamt in Bad Kissingen zuständig.
Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals.