Wildschaden; Anmeldung

Berechtigte können einen Wildschaden bei der zuständigen Gemeinde anmelden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Biedermann, Rosemarie

Ordnungsamt, Soziales und interne Dienste

Weitere Informationen zu dieser Lebenslage und zu Leistungen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kommune liegen, finden Sie auf den Seiten des BayernPortals