Amtliche Beglaubigung; Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft

Als bürgernächste Stellen sind insbesondere die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften grundsätzlich dazu befugt, Abschriften und Unterschriften amtlich zu beglaubigen.

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Haubold, Kerstin

Bürgerbüro

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Langmann, Elke

Bürgerbüro

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Schmäling, Ralf

Bürgerbüro

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