Fischereiabgabe; Zahlung

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn für den betreffenden Zeitraum die Zahlung der Fischereiabgabe nachgewiesen ist.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Haubold, Kerstin

Bürgerbüro

Symbol Gemeindemitarbeiterin

Langmann, Elke

Bürgerbüro

Symbol Gemeindemitarbeiter

Schmäling, Ralf

Bürgerbüro

Alle Leistungen