Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände, sonstige kommunale Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts können für Amtshandlungen Kosten erheben.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Symbol Gemeindemitarbeiter

Böhnlein, Udo

Geschäftsleiter

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