Schnelles Internet - 4. Verfahren

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Breitbandversorgung in der Gemeinde Gochsheim im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie (BayGibitR)

Die Gemeinde Gochsheim beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
28. April 2021 - Beendigung des Verfahrens

Das Verfahren wurde wegen Unwirtschaftlichkeit abgebrochen.

Es hat sich herausgestellt, dass der weitere Ausbau im Rahmen der Bayerischen Gigabitrichtlinie aufgrund zu geringer staatlicher Fördersätze für die Gemeinde nicht die günstigste Variante ist. Der weitere Breitbandausbau soll daher im Rahmen eines Bundesförderverfahrens realisiert werden.
09. November 2020 - Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung

Die Gemeinde Gochsheim ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt. Die Gemeinde Gochsheim bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 15.01.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
09. November 2020 - Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Gochsheim für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.

Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt. Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an Herrn Udo Böhnlein unter boehnlein@gochsheim.de.

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten:
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
20. August 2020 - Voruntersuchung
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