Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gochsheim (BGS/EWS)
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gochsheim (BGS/EWS)
vom 08. Dezember 2021
Aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Gochsheim folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gochsheim vom 23. August 2007, zuletzt geändert durch die Satzung vom 05. Dezember 2018, wird wie folgt geändert:
§ 11 erhält folgende neue Fassung:
„Die Einleitungsgebühr beträgt für
1. Schmutzwasser 2,49 € / m³ und Jahr
2. Niederschlagswasser 0,27 € / m² und Jahr.“
§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Gochsheim, den 08. Dezember 2021
Gemeinde Gochsheim
gez.
Manuel Kneuer
Erster Bürgermeister