Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gochsheim (BGS/EWS)

  • Aktuelles

Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gochsheim (BGS/EWS)
vom 08. Dezember 2021

Aufgrund der Art. 2, 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für den Freistaat Bayern erlässt die Gemeinde Gochsheim folgende Satzung:

 

§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Gochsheim vom 23. August 2007, zuletzt geändert durch die Satzung vom 05. Dezember 2018, wird wie folgt geändert:

§ 11 erhält folgende neue Fassung:

„Die Einleitungsgebühr beträgt für

1. Schmutzwasser                      2,49 € / m³ und Jahr

2. Niederschlagswasser              0,27 € / m² und Jahr.“

 

§ 2
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Gochsheim, den 08. Dezember 2021
Gemeinde Gochsheim

gez.

Manuel Kneuer
Erster Bürgermeister

Alle Nachrichten