Zählerstandsmeldung Ihres Wasserzählers noch bis spätestens 15.01.2023 abgeben

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Für die Erstellung der Jahresabrechnung 2022 möchten wir Sie an das Ablesen Ihres Zählerstandes erinnern, falls Sie dies noch nicht erledigt haben. Stichtag zur Abgabe ist der 15.01.2023.

Fehlende Zählerstandsmeldungen müssen andernfalls nach dem bisherigen Verbrauch geschätzt werden. Änderungen erstellter Jahresabrechnungen sind dann nicht mehr möglich.

Zählerstände, die nach dem 15.01.2023 gemeldet werden, können ebenso nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Übermittlung des Zählerstands kann auf einfachstem Weg mit dem QR-Code erledigt werden, welchen Sie auf Ihrer Ablesekarte finden. Alternativ auch online über unsere Homepage: https://www.rmg-poppenhausen.de/zaehlerstandsmeldung/ 

In Ihrem eigenen Interesse bitten wir um Ihre verbindliche Beachtung.

Ihr Wasserversorger
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe

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